Studienplanentwicklung

  • 1.10.1992: Studienplan 92, Diplomstudium in zwei Abschnitten, im zweiten Abschnitt vier Studienzweige. Ausgelaufen.
  • 1.10.2001: Studienplan 2001, Diplomstudium in drei Abschnitten, im dritten Abschnitt fünf Studienzweige. Inhaltlich fast ident mit dem späteren Bachelor/Masterstudienplan. Ausgelaufen.
  • 1.10.2003: Bachelor/Masterstudienplan 2003 (1 Bachelor- , 5 Masterstudien). Läuft noch bis 1.10.2011.
  • 1.10.2011: Bachelor/Masterstudienplan 2011. Gegenüber dem Plan 2003 geringfügige Änderungen, vor allem Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben (Studieneingangs- und Orientierungsphase, Modulsystem). Gilt ab 1.10.2011. 

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Übergang Bachelor zum Bachelorstudium 2011

Wenn der neue Bachelor-Studienplan 2011 am 1.10.2011 in Kraft tritt, betrifft dies auch alle, die schon vorher im Bachelorstudium waren. Denn bei allen Bachelorabschlüssen, die nach dem 1.10.2011 erfolgen, muss nach den gesetzlichen Vorschriften bereits der Studienplan 2011 erfüllt werden. Durch die Übergangsregelungen-Bachelor-2011 ist aber sichergestellt, dass Sie Ihr Studium ohne Erschwernisse fortsetzen können.

Anmerkung: da es im Plan 2011 bei den Masterstudien keine Änderungen gibt, ist nur das Bachelorstudium betroffen.

Übergang von älteren Studienplänen (2001, 92, ...)

Alle Studierenden, die in ausgelaufenen Studienplänen unterwegs waren, wurden von der Studienabteilung automatisch auf das Bachelorstudium umgestellt und können nur mehr in diesem abschließen. Übergangsbestimmungen, die Studienpläne vor dem Bachelor/Mastersystem berücksichtigen, gibt es derzeit zwei:

Übergangsbestimmungen_bis_30-11-2011
Diese Bestimmungen können angewandt werden, wenn Sie vor dem 30.11.2011 abschließen. (Diese Frist betrifft nur den Bachelorabschluss, denn die Übergangsbestimmungen für die Masterstudienpläne haben sich nicht verändert.)

Übergangsbestimmungen_ab_30-11-2011
Erfolgt der Abschluss nach dem 30.11.2011, kommen diese neuen Übergangsbestimmungen zur Anwendung, bei denen die Übergangsregelungen eingeschränkt wurden. Insbesondere können Pflichtfächer des Bachelorstudiums nicht mehr durch "Katalogfächer" ersetzt werden. Bei den Masterstudienplänen haben sich die Übergangsbestimmungen nicht geändert.

Achtung! Auch diese Übergangsregelungen gelten nur bis 30.11.2014!

Fächertausch

Ein sogenannter "Fächertausch" war nur im Studienplan 92 möglich. Damit war es möglich, im Pflichtbereich Lehrveranstaltungen durch andere zu ersetzen oder einen individuellen Wahlfachkatalog zu beantragen. Durch die Umstellung auf den Bachelor/Masterplan haben diese Fächertauschbescheide jedoch ihre Gültigkeit verloren.

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Spezielle Fragen zu Übergangs-Problemen?

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